gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ratssitzung am 29.09.2017:
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit das bestehende Erfolgsmodell der Videoaufzeichnung in den Neusser Bussen auf bestimmte Bushaltestellen ausgeweitet werden kann.
- Bestandteil der Prüfung soll ebenfalls die Installation von Notrufeinrichtungen an den ausgewählten Haltestellen sein.
- Das Ergebnis der Prüfung wird im Hauptausschuss mit einer Kostenberechnung vorgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der City-Parkhaus GmbH zu prüfen, ob ein Konzept zur Einführung von Videokameras in den Parkhäusern über den Eingangsbereich hinaus sinnvoll ist. Bei positivem Bescheid soll dann eine Kostenberechnung erarbeitet und dem Hauptausschuss berichtet werden.
Begründung
Neben der Abschreckung dient die Videoüberwachung vor allem der Aufklärung von Straftaten. Die Erfolge bei der Verfolgung von Straftaten zeigen, dass das bestehende Erfolgsmodell der Videoüberwachung im ÖPNV funktioniert. Da das Lagebild Kriminalität der Stadt Neuss mit 15,7% die niedrigste Aufklärungsquote bei der Straßenkriminalität seit 2012 aufweist, stellt die Kameraüberwachung als zusätzliches Hilfsmittel einen besonderen Gewinn im Umfeld der Haltestellen dar. Mit der Erhöhung der Sicherheit würde zudem eine Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV einhergehen. Das jüngst verabschiedete Videoüberwachungsverbesserungsgesetz, das der Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung im Verhältnis zum Datenschutz ein größeres Gewicht beimisst, bietet für die beabsichtigte Ausweitung eine ausreichende rechtliche Grundlage.
Analog zum ÖPNV kann in den Parkhäusern ebenso die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden durch die Kameraüberwachung und Notrufeinrichtungen erhöht werden. Ein entsprechendes Konzept soll gemeinsam mit der City-Parkhaus GmbH erarbeitet werden.