Prüfauftrag für ein Klimaschutz-Teilkonzept für ein Gewerbegebiet

Gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Liegenschaften am 8. November 2016

Die Verwaltung wird beauftragt, dezernatsübergreifend zu prüfen, ob ein bestehendes Gewerbegebiet sich für ein „Klimaschutz-Teilkonzept“ gemäß den Förderbedingungen des Bundesumweltministeriums (BMUB) eignet.

Bis zum Jahresende sollten dann im AWL Vorschläge unterbreitet werden, ob und wann ein Förderantrag für ein Gewerbegebiet (z.B. Holzheim) gestellt werden könnte.

Begründung:

Die zukünftige Aufgabe der Stadt sollte es sein, bestehende Gewerbegebiete weiter zu entwickeln und zukunftsfähig zu gestalten. Dazu fand am 12.11.2015 eine Veranstaltung der Zero Emission GmbH zum Thema „Klimaschutz-Teilkonzept für Industrie- und Gewerbegebiete“ statt, an dem auch ein Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung teilgenommen hat.

Auf dieser Veranstaltung wurden Fördermöglichkeiten für die Erstellung eines solchen Konzeptes vorgestellt. Wie aus den beiden beigefügten Blättern hervor geht, „dient die Entwicklung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes vornehmlich der Revitalisierung eines bestehenden Gewerbegebietes. Das Konzept entwickelt im Wesentlichen überbetriebliche Maßnahmen und Projekte für das Gebiet, an denen die Unternehmen je nach Bedarf teilnehmen können. Ziel ist es, durch die Nutzung von Kooperationen und Synergien Kosten, Energie- und Ressourcennutzung zu reduzieren und so zum nachhaltigen Wirtschaften beizutragen.“

Angesichts der Tatsache, dass der Rat der Stadt Neuss sich verpflichtet hat, bis 2030 mind. 25 % der CO2-Emmissionen zu verringern und dass mit der Einrichtung einer Stabsstelle für Klimaschutz auch die personellen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, sehen wir gute Chancen, sich mit dem o.g. Thema zu beschäftigen