Betreuung „8 bis 1“ an Grundschulen erhalten

SPD und Grüne wollen Fortführung der Übermittagsbetreuung ermöglichen

Neuss. Einige Neusser Eltern fürchten derzeit eine Einstellung der Betreuung „Schule von 8 bis 1“. Hintergrund sind veränderte Vorgaben durch die CDU-geführte Landesregierung. SPD und Grüne greifen diese Sorge in einem Antrag im Schulausschuss auf. „Wir wollen in Neuss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Träger weiterhin eine ‚8 bis 1-Betreuung‘ anbieten können“, sagt der Schulausschuss-Vorsitzende Ralph-Erich Hildebrandt. Über die Einrichtung dieses Angebotes entscheidet weiterhin der Träger vor Ort .

Die Betreuung „Schule von 8 bis 1“

Derzeit gibt es die „Schule von 8 bis 1“ – teilweise auch „Verlässliche Grundschule“ genannt – an neun Grundschulen in Neuss. Dabei wird eine Betreuung in den Stunden am Vormittag geboten, in denen kein Unterricht stattfindet. Dadurch ist für die betreuten Kinder täglich eine verlässliche Schulzeit sichergestellt. „Diese Form der Betreuung bietet für Eltern mehr Flexibilität“, sagt Henny Rönneper, die schulpolitische Sprecherin der Grünen. Dieses Angebot sei eine gute Alternative zum Offenen Ganztag (OGS), in dem die Kinder an fünf Tagen in der Woche bis mindestens 15 Uhr betreut werden.

Veränderung der Finanzierung 

Die Betreuung „Schule von 8 bis 1“ wird durch Fördermittel des Landes und Elternbeiträge finanziert. Derzeit ändern sich allerdings die Finanzierungs-Modalitäten seitens der Bezirksregierung. Die Träger erhalten künftig eine Betreuungspauschale, müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und dürfen nicht mehr eigenständig Elternbeiträge festlegen und erheben. „Für die OGS-Träger ist derzeit noch nicht genau absehbar, zu welchen Konditionen die ‚8 bis 1-Betreuung‘ fortgeführt werden kann“, sagt Ralph-Erich Hildebrandt.

Daher haben SPD und Grüne die Stadtverwaltung beauftragt, die Grundlagen für eine Fortführung der Angebote zur Verlässlichen Grundschule (VGS) / Betreuung „8 bis 1“ zu schaffen. In Absprache mit den OGS-Trägern soll die Stadt eine entsprechende Satzung entwickeln. Darin muss etwa auch die Erhebung von Elternbeiträge ermöglicht werden. „Wir wissen, dass im Rathaus bereits daran gearbeitet wird“, sagt Ralph-Erich Hildebrandt. Der Entwurf für diese Satzung soll Anfang 2024 im Stadtrat beschlossen werden. „Auch angesichts der enormen Herausforderung des OGS-Ausbaus wäre es wünschenswert, die ‚8 bis 1-Betreuung‘ weiterzuführen“, sagt Henny Rönneper abschließend.

Unser Antrag wurde einstimmig im Schulausschuss am 19.09.2023 angenommen.