Grünflächen müssen städtisches Eigentum bleiben

Pressemitteilung:

Die GRÜNE Ratsfraktion hält weiter daran fest, städtische Grundstücke nur durch Erbbaurecht zu vergeben.

Der Verkauf von Sportanlagen und Grünflächen, wie Wälder und Wiesen, an Investoren und privat Personen lehnt die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Neuss weiterhin ab. Eine langfristige Nutzung von Sportanlagen und Grünflächen kann in begründeten Fällen mit Hilfe des Erbbaurechts ermöglicht werden. So bleibt die Stadt Eigentümerin des Grundstücks. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Erbbaurecht und die Nutzung des Grundstücks obliegt wieder der Stadt.

„Wir vertreten generell die Haltung, dass die Stadt ihr Tafelsilber nicht für einmalige Einnahmen verscherbeln soll“, fasst Bettina Weiß als Fraktionsvorsitzende ihren Standpunkt zusammen. Sie ergänzt: „Eine verantwortungsvolle Stadtentwicklungspolitik kennt alternative Wege zur Finanzierung, ohne dabei die Kontrolle über städtische Flächen aufzugeben.“

Die Stadt braucht die Grünflächen als Handlungsoptionen im Bereich der Klimaanpassung und als Flächen zur Versickerung des Regenwassers. Öffentliche Grünflächen dienen dem Gemeinwohl und sollen für soziale, kulturelle und ökologische Zwecke genutzt werden können. Durch den Verkauf einer Fläche gibt die Stadt ihre Handlungsoption ab. Sie kann dann rein privat genutzt und wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden. Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger werden so vernachlässigt. „Wir setzen uns für eine nachhaltige Stadtentwicklung ein, die den Erhalt und Schutz öffentlicher Flächen und das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellt, das gilt im Besonderen für Sportanlagen und Grünflächen“, vervollständigt Manfred Haag als wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion.