Ein guter Tag für die lokale Demokratie

Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Abschaffung der Stichwahl in NRW erklärt der Fraktionsvorsitzende der Neusser Grünen, Michael Klinkicht:

„Wir freuen uns sehr, dass das NRW-Verfassungsgericht unsere Sicht bestätigt hat, dass die Abschaffung der Stichwahl durch CDU und FDP eine Schwächung der Legitimation der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte bedeutet und daher verfassungswidrig ist. Das Gericht ist unserer Argumentation in allen wesentlichen Punkten gefolgt. Für die schwarz-gelbe Landesregierung ist diese Entscheidung eine verheerende Niederlage. Sie hatte sich über Monate geweigert, die Mahnungen von Rechtsexperten und aus den Kommunen zur Kenntnis zu nehmen. CDU und FDP waren 2017 mit dem Anspruch gestartet, Partner der nordrhein-westfälischen Kommunen sein zu wollen. Mit der Abschaffung der Stichwahl sollten jedoch allein parteipolitische Interessen vor allem der CDU bedient werden, deren Kandidaten häufig das Nachsehen bei Stichwahlen hatten.“

Das Gericht bestätigt mit dem Urteil die Auffassung der Landesgrünen, dass CDU und FDP nicht – wie vom Gericht 2009 gefordert – nachweisen konnten, dass die veränderten Rahmenbedingungen eine Abschaffung der Stichwahl zulassen oder gar erfordern. Nicht zuletzt die Ergebnisse bei der Europawahl haben gezeigt, dass oft drei Parteien mit nur geringem Stimmenunterschied um Platz 1 stritten. Nicht selten hätte ein Bürgermeister ohne die Stichwahl fast drei Viertel der Stimmen gegen sich gehabt. Es ist richtig, dass CDU und FDP mit ihrer Abschaffung der Stichwahl gescheitert sind und ein höheres Maß an Legitimation auch bei den Kommunalwahlen 2020 wieder gilt.