Einführung der E-Rechnung in Neuss

Gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Finanzausschuss am 11.09.2018:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Finanzausschuss über den Sachstand der Einführung der elektronischen Rechnung („E-Rechnung“) inkl. Zeitplan zu berichten. Der Finanzausschuss spricht sich für die schnellstmögliche Einführung der E-Rechnung aus.

Begründung:

E-Rechnungen sind solche Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, welches ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Darunter fallen also nicht Rechnungen, die lediglich per E-Mail oder im pdf-Format übermittelt und dann manuell weiter verarbeitet werden.

Durch die flächendeckende Einführung der E-Rechnung soll die Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung einfacher, schneller, effizienter, digitaler und nachhaltiger gestaltet werden. Ziel ist ein durchgängiger und medienbruchfreier Prozess – von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung.

Den europäischen Rechtsrahmen für die Einführung der E-Rechnung hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2014 geschaffen. Mit dem „Entfesselungspaket II“ hat der Landtag nun auch die Voraussetzungen für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Ab dem 01. April 2020 müssen sie darauf vorbereitet sein, elektronische Rechnungen in strukturierter Form zu empfangen. 

Die E-Rechnung entfaltet ihre volle Wirkung allerdings nur dann, wenn eine weitere elektronische Verarbeitung, etwa im Rahmen eines integrierten E-Rechnungs-Workflows, sichergestellt ist.