Grüne und CDU entlasten Eltern

Anzeige_KindergartenbeitraegeArtikel im Norfbachkurier

Nachdem im Jahr 2013 trotz vieler Sondersitzungen und Gespräche mit den anderen Parteien die Neuregelung der Elternbeiträge für die Kindertagesstättennutzung gescheitert war, wurde in dem zwischen den Grünen und der CDU verhandelten Koalitionsvertrag folgendes vereinbart:

„Wir werden das System der Elternbeiträge zum 1. August 2016 überarbeiten, und zwar unter folgenden Gesichtspunkten: Entlastung unterer Einkommensgruppen (Beitragsfreiheit bis 25.000 €). „

Wichtig bei der grundlegenden Diskussion war nicht nur der Punkt bis zu welchem Einkommen Beitragsfreiheit gelten solle, sondern ebenso war das gemeinsame Anliegen, ein transparentes, nachvollziehbares Beitragssystem, dass einen Bezug zu den tatsächlichen Kosten hat sowie untere Einkommensgruppen entlastet zu schaffen und im oberen Bereich weitere Stafflungen einführt. Die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder sollte weiterhin Bestand haben.

Im Jugendhilfeausschuss vom 12.11.2015 wurde dann auf Antrag von Grünen und CDU ein entsprechender Prüfauftrag an die Verwaltung verabschiedet, der nun von der Verwaltung unseres Erachtens erfolgreich umgesetzt wurde.

Die vorliegende neue Tabelle orientiert sich an den tatsächlichen Kosten, berücksichtigt die unterschiedlich langen Betreuungszeiten, hat eine verfeinerte Beitragsstafflung und eine nachvollziehbare gleichmäßig prozentuale Anpassung von plus 5 Prozent pro Beitragsstufe.

Des Weiteren wurde von der Verwaltung die Tabelle insofern der Realität angepasst, dass nunmehr zwischen Kindern im Alter von über bzw. unter 2 Jahren unterschieden wird, da Eltern heute deutlich früher  ihre Kinder der Betreuung durch Kindertagesstätten oder Tagesmütter anvertrauen.

Unabhängig davon, dass bis zu 25.000 € Beitragsfreiheit gilt, werden nach dieser Tabelle der U 2 Betreuung alle Einkommen bis zu 75.000 €  teilweise sogar um mehr als 50 % entlastet. Mehr belastet werden in diesem Bereich nur die höheren Einkommen, der Betrag liegt aber immer noch deutlich unter den Kosten für eine private Betreuungsperson.

In dem Bereich Ü 2 werden  nur die Einkommen über 105.000 € mehr belastet und das nur geringfügig, alle anderen werden entlastet.

Diese von der Verwaltung erarbeitete Beitragstabelle ist unserer Erachtens eine äußerst gelungene Umsetzung unseres Antrags und außerdem ein gelungenes Beispiel einer solidarischen Finanzierung.

Damit die Eltern nun zeitnah wissen, wie viel sie zukünftig für einen Kindertagesstättenplatz bezahlen müssen, fand eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.05.2016 statt. In dieser Sitzung wurde  auf  Antrag von Grünen und CDU  von der Verwaltung eine Tabelle nach gleicher Systematik der Gebühren für die Kindertagespflege erarbeitet und vorgelegt. Beide Beitragstabellen wurden im Jugendhilfeausschuss verabschiedet. Wir setzen darauf, dass in der Ratssitzung am 20.05.2016 mit hoffentlich großer Mehrheit endgültig entschieden und somit ein Großteil der Eltern deutlich finanziell entlastet wird.

Michael Klinkicht                                           Susanne Benary-Höck

(Fraktionsvorsitzender)                                (sozial- und jugendpolitische Sprecherin)