Unterbringung von jungen Flüchtlingen im schulpflichtigen Alter an den Neusser Schulen

schwarzgruenRF: Antrag im Schulausschuss

Die Koalitionsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Schulausschusses am 25.2.2016 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Schulausschuss in der nächsten Sitzung und regelmä­ßig in späteren Sitzungen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen und – falls erfor­derlich – beim Schulamt des Rhein-Kreises Neuss ergänzende Informationen einzuholen:An welchen Grundschulen bzw. weiterführenden Schulen werden wie viele Flüchtlings­kinder unterrichtet?

An welchen weiterführenden Schulen gibt es sogen. „Quereinsteigerklassen“ für Schüle­rinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse?

Sind in den letzten Monaten zusätzliche „Quereinsteigerklassen“ eingerichtet wor­den?

Auf welche Weise wird das Fach Deutsch als Zielsprache in den Grundschulen unter­richtet (getrennte Lerngruppen, zusätzlicher Deutschunterricht)?

An welchen Schulstandorten wird der herkunftssprachliche Unterricht in welchen Spra­chen erteilt?

Nehmen Flüchtlingskinder am herkunftssprachlichen Unterricht teil?

Begründung:
Obwohl die Unterrichtsorganisation als „schulinterne Angelegenheit“ in erster Linie in die Zuständigkeit des Schulamts für den Rhein-Kreis Neuss fällt, nehmen die Koalitionsfraktio­nen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen ihre Verantwortung für die Integration junger Flüchtlinge ernst. Die Teilnahme am Unterricht, das Erlernen der deutschen Sprache und die Ver­mittlung schulischer Qualifikationen sind hier die wichtigsten Voraussetzungen.