Inklusionshelfer-Stellen für die OGS

Dringlichkeitsantrag der Koalitionsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Sitzung des Schulausschusses am 04.07.2017:

Der Schulausschuss möge beschließen:

Punkt 2 des Beschlusses zur Offenen Ganztagsschule – Weiterentwicklung Neusser Modell (Beschluss des Rates am 19.5.2017 zu TOP 5 „Offene Ganztagsschule – Weiterentwicklung Neusser Modell“) wird wie folgt geändert (Änderungen durch Kursiv- und Fettdruck gekennzeichnet):

„Um inklusiv beschulten Kindern mit erhöhtem Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf die Teilnahme an Angeboten des offenen Ganztags zu ermöglichen, wenn eine erforderliche Schulbegleitung nicht bewilligt wird, werden den offenen Ganztagsschulen des gemeinsamen Lernens unter dem Titel „Ganztag Inklusiv“ ab dem Schuljahr 2017/2018 auf Antrag Mittel für die Finanzierung von Inklusionshelfer-Stellen bereitgestellt. Diese Stellen sollen in erster Linie mit Personen aus dem Bereich FSJ- oder Bundesfreiwilligendienst besetzt werden. Es werden jeweils die tatsächlichen Kosten, maximal 7.500.- € bezuschusst. Die Bewilligung erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Folgeanträge sind möglich.“

Begründung der Dringlichkeit:

Der Beschluss zur Offenen Ganztagsschule wird ab dem Beginn des Schuljahres 2017/2018, also am 1.8.2017 umgesetzt. Eine Umsetzung der o.a. Änderung unter Punkt 2 zum 1.8.2017 ist nur möglich, wenn diese Änderung im Schulausschuss am 4.7. beschlossen wird.