Bericht zum akuten Hitzeschutz
Wir haben einen Bericht mit folgenden 5 Fragen angefragt.
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Neuss in eigener Zuständigkeit zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen von Hitze – insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen wie älterer Menschen, Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen?
- Gibt es beim Rhein-Kreis Neuss einen Hitzeaktionsplan und/oder ein Hitzewarnsystem? Wenn ja: Was beinhaltet er konkret, und wie ist Neuss als kreisangehörige Kommune eingebunden?
- Welche Aufgaben übernehmen der Kreis (Gesundheitsamt, Katastrophenschutz) und welche fallen in die unmittelbare Zuständigkeit der Stadt – und wie ist die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kreis in diesem Bereich geregelt?
- Welche städtischen Einrichtungen (Schulen, Kitas, Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude) haben besondere Relevanz beim Hitzeschutz, und welche baulichen oder organisatorischen Maßnahmen wurden dort bereits getroffen? Hierzu bitten wir die Verwaltung, die Ergebnisse des im November 2024 im AUGK beschlossenen und im Haupt- und Sicherheitsausschuss an die NBI GmbH verwiesenen Antrags 19/043/2024 zu ergänzen.
- Welche Kosten sind, der Stadt Neuss durch akute Hitzeschutzmaßnahmen – etwa den Betrieb von Kühlorten oder zusätzliche Betreuungs- und Einsatzleistungen – bereits entstanden?
Mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Stadt Neuss künftig?
Das schreibt die Verwaltung:
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Die Stadt Neuss stellt den Bürger*innen ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung.
Unter neuss.de/hitze finden Bürger*innen wichtige Informationen und Verhaltenstipps zum Hitzeschutz. Zudem sind dort Links und Informationsmaterialien (z. B. Broschüren, 30-Tage-Trinkplan) hinterlegt. Die interaktive „Coole Karte“ der Stadt Neuss (abrufbar unter neuss.de/coole-karte) zeigt Orte im gesamten Stadtgebiet, die an heißen Tagen Abkühlung und Erholung bieten können. Dort sind beispielsweise Grün- und Waldflächen, Schwimmbäder sowie schattige Sitzbänke in baumnähe zu finden.
Seit 2025 gibt es bei der Stadt Neuss eine Sensibilisierungskampagne zum Thema Hitze für Seniorinnen. Diese Kampagne wird in 2026 um die vulnerable Gruppe der Kleinkinder ergänzt. Im Rahmen der Kampagne werden Seniorinnen bzw. Eltern mit Aktionsständen, Vorträgen und Informationsmaterial für das Thema Hitze sensibilisiert und zum Verhalten bei Hitze informiert.
Anlässlich des bundesweiten Hitzeaktionstags hat die Stadt Neuss am 11.06.2026 einen Informations- und Mitmachstand zum Thema Hitze angeboten. Dabei wurden verschiedene vulnerable Gruppen angesprochen. Auf dem Gelände der Landesgartenschau Neuss konnten Besucherinnen und Bürgerinnen Tipps und Infos erhalten, wie man sich und andere an heißen Tagen schützen kann. Für Spaß und aktive Beteiligung sorgte ein Hitze-Quiz mit Glücksrad und kleinen Gewinnen.
Zudem unterstützt die Stadtverwaltung die Initiative „Refill“: Teilnehmende Läden und Einrichtungen stellen kostenloses Leitungswasser bereit und sind an einem entsprechenden Aufkleber im Eingangsbereich erkennbar.
Die Träger der Einrichtungen (Senioreneinrichtungen sowie Schulen und Kitas) sind eigenverantwortlich verpflichtet, für angemessenen Hitzeschutz zu sorgen, z. B. durch Verschattung sowie die Anschaffung von Klimaanlagen.
Die Stadt Neuss ist nicht Träger von Senioreneinrichtungen.
Der Beitrag des Schulträgers zum Schutz von Schülerinnen und Schüler vor den gesundheitlichen Folgen von Hitze beschränkt sich auf Maßnahmen im Bereich der äußeren Schulangelegenheiten wie zum Beispiel bauliche Maßnahmen oder die Anschaffung von Ventilatoren (siehe Antwort zu Frage 4). Maßnahmen des laufenden Schulbetriebs, wie beispielsweise die organisatorischen Anpassungen des Unterrichts bzw. der Betreuung oder die Entscheidung über Hitzefrei, gehören zu den inneren Schulangelegenheiten. Diese fallen in den Zuständigkeitsbereich der Schulleitungen beziehungsweise des Landes und werden nicht durch den Schulträger geregelt.
Die Träger der Kitas sind darauf eingestellt, die baulichen Maßnahmen (siehe Antwort zu Frage 4) durch organisatorische Maßnahmen wie Lüften in den Morgenstunden, Aufenthalt im Freien vor der großen Hitze und Ausflüge an schattige Orte zu ergänzen.
Die Jugendeinrichtungen passen ihr Angebot an die Witterung an und sorgen dafür, dass die Besuchenden ausreichend hydriert bleiben.
In der städtischen Einrichtung Hin und Herberge (von 17:00 Uhr bis 07:30 Uhr geöffnet; an den Wochenenden ganztägig) sind Ventilatoren vorhanden und Frischwasser kann den Wasserleitungen entnommen werden.
Die ergänzenden Tagesaufenthalte werden von den Caritas Sozialdiensten geführt.
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Nein, derzeit gibt es beim Rhein-Kreis Neuss keinen Hitzeaktionsplan und kein Hitzewarnsystem. Der RKN erstellt aktuell ein Klimaanpassungskonzept für seine eigenen Zuständigkeiten.
Ein besonderer Fokus soll dabei auf Hitze sowie Hitzevorsorge insbesondere im Bereich gesundheitlicher Vorsorge- und Präventionsmöglichkeiten liegen. Es sollen die zutreffenden Fachbereiche beim Kreis (u.a. Gesundheitswesen, Katastrophenschutz), die kreisangehörigen Kommunen und weitere relevante Akteure mit eingebunden werden.
Ein kreisweiter Hitzeaktionsplan ist aus Sicht der Verwaltung jedoch sinnvoll, weil die Zuständigkeiten für den Gesundheitsschutz (Kreis-Gesundheitsamt), den Katastrophenschutz und die Krankenhaus- und Altenheim-Aufsicht beim RKN liegen (siehe Frage 3).
Derzeit erstellt der RKS ein Klimaanpassungskonzept für seine Zuständigkeit, ein Bestandteil kann der Hitzeaktionsplan sein.
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Die Aufgaben hinsichtlich Hitze und Hitzeschutz sind eng mit dem Thema Gesundheit verbunden. Daher fallen wesentliche Aufgaben des gesundheitlichen Hitzeschutzes überwiegend in die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes beim Rhein-Kreis Neuss. Insbesondere bei kreisweiten Aufgaben wie das Monitoring gesundheitlicher Auswirkungen, der Ansprache von Risikogruppen sowie der fachlichen Beratung der kreisangehörigen Kommunen liegt die Kompetenz beim Gesundheitsamt.
Der Rhein-Kreis-Neuss ist verantwortlicher Träger des Rettungsdienstes sowie auch untere Katastrophenschutzbehörde. In dieser Funktion obliegt ihm die Koordination sämtlicher Einheiten des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit für die Krankenhäuser sowie die Alten- und Pflegeeinrichtungen beim RheinKreis-Neuss. Ebenso fallen die Anforderung von Unterstützungseinheiten im Rahmen der überörtlichen Hilfe sowie die Kommunikation mit der Bezirks- und Landesregierung in den Aufgabenbereich des Kreises. Der Rhein-Kreis Neuss arbeitet eng mit Gesundheitsdiensten, Pflegeeinrichtungen, Kommunen und weiteren Partnern zusammen, um Hitzeschutzmaßnahmen zu stärken. Dazu gehören insbesondere Informationsangebote, Präventionsarbeit sowie die Unterstützung besonders betroffener Einrichtungen.
Die Stadt Neuss ist im Rahmen der örtlichen, nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr für den Schutz der Bevölkerung zuständig. Diese Aufgaben werden insbesondere durch die örtlichen Feuerwehren wahrgenommen.
Die Stadt Neuss konzentriert sich auf die kommunale Hitzevorsorge und die Sensibilisierung der Bevölkerung. Dazu gehören die Bereitstellung von Infomaterialien, Hinweise zum Verhalten bei Hitze sowie die Durchführung von Aktionstagen (siehe Antwort zu Frage 1).
Unabhängig davon hat sich der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) bereits im Jahr 2024 mit den zu erwartenden Herausforderungen im Zusammenhang mit Hitzewellen befasst.
Ein damals erstellter Flyer wurde inhaltlich durch die Karte der kühlen Orte ersetzt.
Die konzeptionelle Erfassung, Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen liegt vorrangig im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Umwelt und Klima.
Das Amt für Umwelt und Klima ist im Rahmen der Allianz für Klima und Nachhaltigkeit im Austausch mit dem RKN und den kreisangehörigen Kommunen. Es wird u.a. das Thema Klimaanpassung – einschließlich Hitzeschutz – behandelt. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt des RKN wurde geeignetes Informationsmaterial zur Sensibilisierung für Hitzerisiken sowie zur Hitzeprävention für vulnerable Bevölkerungsgruppen ausgewählt. Ein kreisweites Anschreiben wurde an Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Senioreneinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Apotheken versandt. Die Infomaterialien werden den Einrichtungen, die Bedarf an Infomaterial kommuniziert haben, von den zuständigen Fachbereichen in den Kommunen zur Verfügung gestellt.
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Hinweis: Der genannte Antrag wurde im Haupt- und Sicherheitsausschuss nur beraten und nicht beschlossen.
Bei Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden wird bei Neubauten generell eine mechanische Lüftungsanlage zur Be- und Entlüftung, sowie ein außenliegender Sonnenschutz vor den Fenstern vorgesehen. Dieser besteht in der Regel aus automatisch betriebenen Lamellenanlagen, die gleichzeitig eine Frischluftzufuhr ermöglichen.
Eine Vielzahl von bestehenden städtischen Gebäuden, die von vulnerablen Gruppen genutzt werden, liegen in Gebieten in denen die thermische Belastung mittel bis hoch ist (siehe KLAK).
Daher wurde und wird an den Bestandsgebäuden der Sonnenschutz wo möglich nachgerüstet. Im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements sind dafür Mittel vorgesehen. Sobald im Gebäudebestand die Fenster erneuert werden, plant GMNS den außenliegenden Sonnenschutz mit.
Aktuell stehen umfangreiche Fenstersanierungen (einschl. des v.g. Sonnenschutzes) an zwei weiterführenden Schulen (Janusz-Korczak-Gesamtschule, Quirinusgymnasium) und einer Grundschule (St. Konrad-Schule) an, hier wurden mit dem städtischen Fördermittelmanagement über das Förderprogramm „REVIER.GESTALTEN – Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ Fördermittel beantragt.
Zum Thema Verschattung und Entsiegelung von Schulhöfen hat GMNS beim gleichen Förderträger über das Programm: „Förderangebot Klimaanpassung im Rheinischen Revier Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ an zwei Grundschulen (Burgunderschule, Richard-Schirrmann-Schule) und zwei weiterführenden Schulen (Gesamtschule Nordstadt, Rita-Süssmuth-Realschule) Mittel beantragt. Themenschwerpunkte sind hier (neben den altersgerechten Spiel- und Sportgeräten):
- Entsiegelung von Flächen
- Schadlose Versickerung
- Herstellen von Anlagen zur Regenwasserversickerung, Regenwasserspeicherung
- Verschattungselemente
- Planung von klimaresilienten Baum- und Straucharten als natürliche Schattenspender
Auch bei kurzfristig eingereichten Bedarfen wird GMNS im Auftrag des städtischen Immobilienmanagements tätig. Bspw. wurden im letzten Jahr Verschattungselemente an der Grundschule Allerheiligen gebaut, in den kommenden Sommerferien errichtet GMNS ein Verschattungselement an der Albert-Schweitzer-Schule.
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Im Zeitraum vom 26. bis 28. Juni 2026 war die Feuerwehr Neuss infolge der außergewöhnlichen Hitzeperiode erheblich gefordert. Neben dem regulären Einsatzaufkommen mussten zahlreiche zusätzliche Einsätze bewältigt werden. Hierzu zählten insbesondere die Unterstützung des Rettungsdienstes bei der außergewöhnlich hohen Zahl rettungsdienstlicher Einsätze, mehrere Brandereignisse, zahlreiche Brandmeldealarme, technische Hilfeleistungen nach Unwettern sowie ein größerer Stromausfall im Stadionviertel. Bereits bis zum Vormittag des 28. Juni 2026 wurden nahezu 60 Einsätze abgearbeitet. Gleichzeitig stellte die Feuerwehr weiterhin den Grundschutz sicher und begleitete zahlreiche Veranstaltungen und Volksfeste im Stadtgebiet.
Die Ereignisse der vergangenen Tage haben deutlich gemacht, dass langanhaltende Hitzeperioden künftig als eigenständige besondere Einsatzlage betrachtet werden müssen.
Die Feuerwehr Neuss wird deshalb die gewonnenen Erkenntnisse auswerten und in die Weiterentwicklung ihres Extremwetterkonzeptes einfließen lassen. Ziel ist es, künftig auch lang andauernde Hitzeereignisse mit ihren Auswirkungen auf Bevölkerung, Rettungsdienst und Feuerwehr systematisch zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit der Hitzeperiode vom 26. bis 28. Juni 2026 sind aus Sicht der Feuerwehr lediglich geringfügige zusätzliche Sachkosten entstanden. Hierzu zählen insbesondere die Beschaffung zusätzlicher isotonischer Getränke sowie von Mineralwasser für die Einsatzkräfte. Die zusätzlichen Aufwendungen bewegen sich insgesamt im unteren zweistelligen Eurobereich pro Einsatztag.
Größere investive Maßnahmen wurden aufgrund dieser Hitzeperiode nicht erforderlich, da bereits Vorsorgemaßnahmen bestehen. So sind die Schlafräume des Wachdienstes mit Klimageräten ausgestattet. Zudem werden für außergewöhnliche Einsatzlagen gekühlte Getränke in einem Kühlanhänger vorgehalten.
Für die Zukunft rechnet die Feuerwehr derzeit nicht mit einem konkret bezifferbaren zusätzlichen jährlichen Finanzbedarf. Vielmehr werden die Erfahrungen der Hitzeperiode zunächst fachlich ausgewertet und in die Weiterentwicklung des Extremwetterkonzeptes einfließen.
Dabei wird geprüft, ob organisatorische, personelle oder technische Anpassungen erforderlich werden. Sollten sich daraus künftig investive oder konsumtive Maßnahmen ergeben, wären diese im Rahmen der Haushaltsplanung gesondert zu bewerten und anzumelden.
Zur Ratssitzung am 10. Juli 2026 haben wir diesen Antrag auf Bericht gestellt.
