Das Bundesverfassungsgericht hat die kommunale Verpackungssteuer als zulässig bestätigt.
Wir sehen darin eine wichtige Entscheidung für mehr Umweltschutz und Sauberkeit in den Städten.
Die umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion, Annette Kehl, erklärt:
„Die Bestätigung der Verpackungssteuer durch das Bundesverfassungsgericht ist ein Meilenstein für die kommunale Abfallvermeidung. Wir haben bereits im September 2023 einen entsprechenden Antrag zur Einführung einer solchen Steuer gestellt, der bis zur Klärung der rechtlichen Situation zurückgestellt wurde. Nun haben wir Gewissheit und können konkrete Schritte zur Umsetzung einleiten.“
Die Verpackungssteuer gilt als wirksames Instrument zur Reduzierung von Einwegverpackungen und zur Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum. Auch der Deutsche Städtetag befürwortet die Einführung einer solchen Steuer.
Bettina Weiß, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, fügt hinzu: „Mit der Verpackungssteuer haben Kommunen nun ein effektives Werkzeug an der Hand, um die „Vermüllung“ unserer Städte einzudämmen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses Instrument zeitnah und sinnvoll umgesetzt wird.“
Wir werden in den kommenden Wochen einen detaillierten Vorschlag zur Einführung der Verpackungssteuer in Neuss erarbeiten und zur Diskussion stellen.