Neuss hat einen angespannten Wohnungsmarkt

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Möglichkeiten der Bundesgesetze nutzen.

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, UWG/FW – Aktiv für Neuss und DIE LINKE/Die PARTEI zur Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 05.11.2021:

Beschlussempfehlung:

  1. Der Rat der Stadt Neuss kritisiert die aktuelle Einschätzung der Landesregierung, dass es in der Stadt Neuss keinen „angespannten Wohnungsmarkt“ gibt und beauftragt den Bürgermeister sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Stadt Neuss in der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes zukünftig wieder als Stadt mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ geführt wird.
  2. In diesem Kontext soll gegenüber der Landesregierung auch deutlich gemacht werden, dass der Rat der Stadt Neuss die Forderung des Deutschen Mieterbundes unterstützt, den Städten und Gemeinden bei größeren Projekten die auf Bundesebene durch das Baulandmobilisierungsgesetzes auf den Weg gebrachten neuen Möglichkeiten durch die Umwandlungsbeschränkung von Miet- in Eigentumswohnungen im Land NRW rechtsverbindlich umzusetzen.

Begründung:

Die Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen ist seit vielen Jahren eine der wichtigsten Aufgaben in der Stadt Neuss. Jeder zweite Neusser und jede zweite Neusserin hat über einen Wohnberechtigungsschein Anspruch auf eine öffentlich-geförderte und somit bezahlbare Wohnung. In der Realität gibt es allerdings für viele Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum.

Viele Neusserinnen und Neusser haben schon heute mit hohen Mieten zu kämpfen. Zwei Studien der Universitäten Frankfurt am Main und Berlin haben erst vor einiger Zeit festgestellt, dass die Stadt Neuss in ganz Nordrhein-Westfalen zu den vier Städten mit der höchsten Mietbelastung gehört. Daher ist es absolut unverständlich, dass die aktuelle Landesregierung in der aktuellen Mieterschutzverordnung zu der Erkenntnis kommt, dass es in der Stadt Neuss keinen „angespannten Wohnungsmarkt“ geben soll und die bisherigen Regelungen wie die Mietpreisbremse in unserer Stadt aktuell nicht mehr gelten.

Diese Regelung und Einordnung entspricht nicht den Realitäten in unserer Stadt, weswegen gegenüber der Landesregierung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die Stadt Neuss zukünftig wieder als Stadt mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ geführt werden soll, damit auch in unserer Stadt die bisherigen Mieterschutzverordnungen wieder vollumfänglich gelten.

Weitere Handlungsoptionen werden den Ländern durch das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes ermöglicht. Hierüber hat der Bundesgesetzgeber die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur noch mit Genehmigung der Kommunen zuzulassen. Hierzu bedarf es jedoch einer entsprechenden Rechtsverordnung der Landesregierung, in der der Wohnungsmarkt der Kommune als „angespannt“ klassifiziert wird. 

Diese Rechtsverordnung ist in Nordrhein-Westfalen trotz mehrfacher Aufforderung (unter anderem durch den Deutschen Mieterbund) bislang nicht ergangen. Es steht daher zu befürchten, dass die CDU-geführte Landesregierung erneut die Anzahl der Kommunen mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ aus ideologischen Gründen und fern der Realität auf einen sehr kleinen Kreis von Städten und Gemeinden begrenzt und der Wohnungsmarkt in Neuss erneut als nicht „angespannt“ eingeschätzt wird.

Durch den Vorbehalt der Genehmigung bestünde für die Stadt Neuss zukünftig grundsätzlich die Möglichkeit, zumindest im begrenzten Umfang darauf Einfluss zu nehmen, dass nicht noch mehr Mietwohnungen durch die Umwandlung in Eigentumswohnungen dem Mietwohnungsmarkt entzogen werden.

Arno Jansen
Fraktionsvorsitzender

Roland Sperling
Fraktionsvorsitzender

Michael Klinkicht
Fraktionsvorsitzender

Carsten Thiel
Fraktionsvorsitzender