Nachhaltiges Bauen Standard in Neuss

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Antrag der Stadtratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, UWG und Aktiv für Neuss zum Integrierten Klimaschutzkonzept für die Stadt Neuss:

Neben dem Energie- und dem Verkehrssektor hat auch die Art und Weise des Hochbaus erheblichen Anteil am Energie- und Ressourcenverbrauch. Nachhaltiges und energiesparendes Bauen sollte insofern Standard bei Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadt Neuss werden. Konkret möge der Rat daher beschließen:

Umsetzung von Nr. 28 (Passivhausstandard bei zukünftigen Neubauten des Stadtkonzerns) und Nr. 33 (Energetische Sanierung aller Liegenschaftes des Stadtkonzerns) des Integrierten Klimaschutzkonzeptes:

Beschlussantrag:

Der Rat beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig für alle Neubauten und Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand im Stadtkonzern verpflichtende Richtlinien für nachhaltiges und klimagerechtes Bauen zu entwickeln. Diese müssen geeignet sein, die Ziele des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zu erreichen. 
  2. Hierbei sind folgende Punkte zu integrieren:
    • Alle Neubauten des Stadtkonzerns werden so geplant und gebaut, dass keine neuen Belastungen der CO2-Bilanz entstehen, das heißt mit einem Heizwärmebedarf von ≤ 15 kWh/(m²a).
    • Neubauten und Sanierungen werden so geplant, dass sie den aktuellen   Förderprogrammen des Bundes und des Landes genügen. Fördermittel sind entsprechend zu beantragen.
    • Qualitätsmerkmale wie gesunde und/oder recycelte Baustoffe ebenso wie eine Stärkung des Holzbaus, die Verwendung von regionalen Baustoffen, die Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Eigenversorgung mit Strom und Wärme/Kälte, Dachbegrünung und die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen werden in den Leistungsbeschreibungen grundsätzlich aufgeführt.
    • Die CO2-Bilanz im Lebenszyklus ist zu beachten.
    • Grundsätzlich ist die Errichtung von PV-Anlagen vorzusehen und umzusetzen.
    • Aspekte der Klimaanpassung werden in die Richtlinien aufgenommen.
  3. Diese werden bis Mitte 2022 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
  4. Neubauten und Sanierungen, die bis zur Vorlage der Richtlinien projektiert werden, wie z.B. ein Neubau auf dem Wendersplatz und die Kita Nievenheimer Straße, werden bereits jetzt nach Passivhausstandard und mit PV-Anlage geplant und errichtet, d.h. mit einem Heizwärmebedarf von ≤ 15 kWh/(m²a).

Begründung:

Der Rat hat am 27.09.2020 beschlossen, dass Neuss bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden soll. Zur Erreichung dieses Ziels hat die Verwaltung das vorliegende Integrierte Klimaschutzkonzept (Weiterentwicklung des Konzeptes aus dem Jahr 2014) aufgestellt. 

In diesem wird unter Titel Nr. 28 der Passivhaus-Standard bei zukünftigen Neubauten des Stadtkonzerns als Maßnahme mit mittelfristiger Wirksamkeit dargestellt. Neben dem Ausbau regenerativer Energiequellen spielt zur Erreichung der Klimaneutralität die Reduktion von Energieverbräuchen eine wesentliche Rolle. Umso wichtiger ist es, keine neuen Gebäude mehr zu errichten, die über Jahrzehnte nicht dem neuesten Standard entsprechen. Der Passivhausstandard zählt heute zu einem der am genauesten überprüften Baustandards. Umfasste er anfänglich nur einzelne Wohngebäude im mitteleuropäischen Raum, wird er heute weltweit auch bei öffentlichen Gebäuden realisiert. Dieser Wert wird durch besonders effiziente Lüftungstechnik, die Minimierung von Wärmeverlusten und die Optimierung von Wärmegewinnen erreicht. Der Standard ist die konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses, im Vergleich hierzu benötigt ein Passivhaus nur knapp 20% der Heizenergie.

Viele Städte, wie beispielsweise Köln oder Aachen haben sich bereits Leitlinien für klimagerechtes und nachhaltiges Bauen gegeben. Hierin werden die Kriterien für Bauplanungen unter den Aspekten Klimafreundlichkeit, nachhaltige Baustoffe, Wirtschaftlichkeit aber auch notwendige Ausnahmen formuliert, auf die die Städte verpflichtet werden.

Die Umsetzung von Titel Nr. 28 des IKK ist ein wesentlicher Baustein des Konzeptes.

Die Stadt Neuss hat auch beim Sanieren und Betreiben ihrer Immobilien eine wichtige soziale und ökologische Vorbildfunktion. Nachhaltiges und energiesparendes Sanieren ist ein entscheidender Faktor zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung im Jahre 2035. 

Die Umrüstung bestehender Gebäude (Titel Nr. 33 des IKK) auf emissionsarme/-freie Fremdenergieversorgung (z.B. Installation von Photovoltaik-Anlagen) und alle Maßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche sind längerfristige Prozesse. Erste Schritte sind bereits bei etlichen Gebäuden unternommen worden, jetzt soll dies standardisiert werden, um das städtische Klimaziel zu erreichen. 

Alle diese Maßnahmen erfordern erst einmal Investitionen, die zukünftigen Einsparungen bei den Verbrauchskosten werden jedoch erheblich sein. Dies ist bei Finanzierungsdiskussionen immer mit zu bedenken und zu kalkulieren. 

Da die Sanierung der Liegenschaften eine langfristige Maßnahme mit hoher Wirksamkeit ist, muss diese jetzt begonnen werden, damit die notwendigen Investitionen auf die Jahre verteilt werden können. Diese bieten die Chance, der Klimaneutralität 2035 ein gutes Stück näher zu kommen und die laufenden Energiekosten deutlich zu reduzieren.