Neu(s)start 2021: Mit Schwung aus der Krise

Antrag für die Sitzung des Haupt- und Sicherheitsausschusses am 25.02.2021:

Beschlussempfehlung:

Zum Erhalt und zur Unterstützung der Neusser Gastronomie werden in 2021 einmalig 100.000 Euro bereitgestellt. Hierbei ist zu prüfen, ob diese Mittel ggf. als Corona-Lasten haushaltsrechtlich isoliert werden können. 

Die Stadt soll insbesondere folgende Maßnahmen (co)finanzieren und unterstützen:

  1. Die Stadt unterstützt unbürokratisch die Nutzung von öffentlichen Plätzen für einen erweiterten Terrassenbetrieb der Neusser Gaststätten. Soweit rechtlich möglich und vertretbar, sollen die Sperrstunden erweitert werden. Die Terrassengebühren werden 2021, wie im Vorjahr, nicht erhoben.
  2. Den Gastwirten wird gestattet, die Straßen und Plätze in Neuss auch im nächsten Winter gebührenfrei nutzen zu können. Soweit erforderlich, werden auf aktualisierter Grundlage des abgestimmten Konzeptes der Wirtschaftsförderung (Konzept zur Unterstützung der Neusser Gastronomie in Zeiten der Corona-Pandemie) Zuschüsse für Zelte (Pavillons, Pagoden) bzw. Windschutzelemente gewährt. Eine „Doppelförderung“ ist hierbei zu vermeiden.
  3. Die Stadt Neuss prüft unter Berücksichtigung von Landes- und Bundesförderprogrammen die Unterstützung der Gastronomie bei der Anschaffung von Luftfiltergeräten, soweit diese für den Gastronomiebetrieb vorgeschrieben werden sollte.
  4. Soweit dies auf Grund der Coronaschutzvorgaben gestattet ist, findet im Spätsommer/Herbst ein Kulinarik- und Kulturwochenende der Neusser Gastronomie gemeinsam mit Neusser Kulturschaffenden im Hauptstraßenzug statt. Neben Speisen und Getränken sollen sich auch lokale Künstler*innen präsentieren können. Hierfür werden seitens der Stadt keine Gebühren erhoben. Eine Kombination mit einem verkaufsoffenen Sonntag soll geprüft werden.
  5. Die Stadt Neuss prüft, ob sie gegebenenfalls für noch nicht ausgezahlte Finanzhilfen von Land oder Bund in Vorleistung treten kann, wenn durch die Verzögerungen bei der Auszahlung Liquiditätsengpässe drohen. 
  6. Die Stadt Neuss wirkt auf das Land ein, damit Coronaschutzvorgaben, Hygienevorschriften etc. besser kommuniziert werden und unnötige Bürokratie, wie etwa die Datenerfassung von Gaststätten im Vorjahr vermieden wird. Soweit die Information durch das Land nicht umfassend, verständlich und frühzeitig erfolgt, leistet die Stadt Unterstützung bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben. 

Begründung:

Die Stadt Neuss hat im Jahr 2020 die Neusser Gewerbetreibenden gut unterstützt, damit möglichst viele Unternehmen die Krise überstehen können. Gerade aber die Gewerbebereiche, die auf direkten Kundenkontakt angewiesen sind, wie etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe, leiden massiv unter dem ausgefallenen Sommer- und Winterbrauchtum, abgesagten Veranstaltungen und den Lockdowns. Deshalb sollte die Stadt zum Erhalt der gastronomischen Vielfalt in Neuss, so wie im letzten Jahr, Unterstützung leisten.

Soweit möglich sollte unnötige Bürokratie vermieden werden. So wurden beispielsweise die Gewerbetreibenden angehalten, Kunden mit Datum, Uhrzeit etc. zu erfassen und diese Daten vier Wochen lang aufzubewahren. Diese Unterlagen wurden aber landesweit so gut wie nie zur Nachverfolgung herangezogen, wie nun auch der zuständige NRW-Gesundheitsminister einräumen musste.

Arno Jansen
Fraktionsvorsitzender
Michael Klinkicht
Fraktionsvorsitzender
Carsten Thiel
Fraktionsvorsitzender