Flächendeckende Einrichtung von Bezirksausschüssen

Änderungsantrag zu TOP 25 in der Sitzung des Haupt- & Sicherheitsausschusses am 29. Januar 2021:

Beschlussvorschlag:

  • Das Gemeindegebiet der Stadt Neuss wird nach §39 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in folgende acht Stadtbezirke eingeteilt und die Hauptsatzung der Stadt Neuss dem entsprechend in §2 Absatz 2 wie folgt neu gefasst:
    • Im Gebiet der Stadt Neuss werden folgende acht Stadtbezirke gebildet:
    • a) Stadtbezirk I (7 Wahlbezirke): 1 Innenstadt/Hammfeld, 2 Stadtmitte, 9 Hermannsplatz, 10 Stadionviertel, 11 Dreikönigenviertel/Pomona, 12 Baldhof, 17 Obererft/Meertal
    • b) Stadtbezirk II (7 Wahlbezirke):
      3 Barbaraviertel/Bolssiedlung, 4 Neusserfurth, 5 Morgensternsheide, 
      6 Kaarster Brücke, 7 Weißenberg, 8 Vogelsang, 13 Berliner Platz
    • c) Stadtbezirk III (4 Wahlbezirke): 
      14 Selikum/Reuschenberg, 15 Weckhoven, 16 Reuschenberg/Weckhoven, 
      27 Hoisten
    • d) Stadtbezirk IV (2 Wahlbezirke): 
      28 Holzheim, 29 Grefrath/Holzheim-Nord
    • e) Stadtbezirk V (2 Wahlbezirke): 
      23 Norf, 24 Derikum
    • e) Stadtbezirk VI (3 Wahlbezirke und Teil eines weiteren Wahlbezirks): 
      18 Gnadental, 19 Grimlinghausen, 22 Erfttal & der Stimmbezirk Grimlinghausen von 21 Uedesheim
    • f) Stadtbezirk VII (Teil eines Wahlbezirks): 21 Uedesheim (ohne Stimmbezirk Grimlinghausen)
    • g) Stadtbezirk VIII (3 Wahlbezirke):
      20 Rosellen, 25 Rosellerheide/Neuenbaum, 26 Allerheiligen

      Die in der Anlage 1 der Hauptsatzung beigefügte Stadtkarte wird entsprechend der neuen Einteilung des Stadtgebietes angepasst und Bestandteil der Hauptsatzung.
  • Für alle nach Ziffer 1 gebildeten Bezirke werden nach §39 Absatz 2 GO NRW in Verbindung mit §8 Absatz 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Neuss folgende Bezirksausschüsse gebildet:
    • a) Bezirksausschuss I
      Der Bezirksausschuss I umfasst die Kommunalwahlbezirke:
      1 – Innenstadt/Hammfeld
      2 – Stadtmitte
      9 – Hermannsplatz
      10 – Stadionviertel
      11 – Dreikönigenviertel/Pomona
      12 – Baldhof 
      17 – Obererft/Meertal
    • b) Bezirksausschuss II
      Der Bezirksausschuss II umfasst die Kommunalwahlbezirke
      3 – Barbaraviertel/Bolssiedlung
      4 – Neusserfurth 
      5 – Morgensternsheide 
      6 – Kaarster Brücke 
      7 – Weißenberg 
      8 – Vogelsang 
      13 – Berliner Platz
    • c) Bezirksausschuss III
      Der Bezirksausschuss III umfasst die Kommunalwahlbezirke:
      14 – Selikum/Reuschenberg
      15 – Weckhoven 
      16 – Reuschenberg/Weckhoven 
      27 – Hoisten
    • d) Bezirksausschuss IV
      Der Bezirksausschuss IV umfasst die Kommunalwahlbezirke:
      28 – Holzheim 
      29 – Grefrath/Holzheim-Nord 
    • e) Bezirksausschuss V
      Der Bezirksausschuss V umfasst die Kommunalwahlbezirke:
      23 – Norf
      24 – Derikum 
    • f) Bezirksausschuss VI
      Der Bezirksausschuss VI umfasst die Kommunalwahlbezirke:
      18 – Gnadental 
      19 – Grimlinghausen 
      21 – Uedesheim (nur Stimmbezirk Grimlinghausen)
      22 – Erfttal 
    • g) Bezirksausschuss VII
      Der Bezirksausschuss VII umfasst die Kommunalwahlbezirke:
      21 – Uedesheim (ohne Stimmbezirk Grimlinghausen)
    • h) Bezirksausschuss VIII
      Der Bezirksausschuss VIII umfasst die Kommunalwahlbezirke:
      20 – Rosellen
      25 – Rosellerheide/Neuenbaum
      26 — Allerheiligen 
  • Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder in den Bezirksausschüssen wird in §8 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Neuss wie folgt festgelegt:
    • Bezirksausschuss I: 25
    • Bezirksausschuss II: 25
    • Bezirksausschuss III: 17
    • Bezirksausschuss IV: 17
    • Bezirksausschuss V: 17
    • Bezirksausschuss VI: 17
    • Bezirksausschuss VII: 17
    • Bezirksausschuss VIII: 17
  • Die Bestellung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder in den Bezirksausschüssen erfolgt in der Sitzung des Rates am 12. März 2021.
  • Zur Stärkung der Einbeziehung von Angelegenheiten und Belangen einzelner Stadtteile und Ortschaften kann der Stadtrat auf Vorschlag der Bezirksausschüsse jeweils bis zu vier Mitglieder mit beratender Stimme als Vertreter*innen von Stadtteilkonferenzen und anderen auf Dauer angelegten Zusammenschlüssen von Bürger*innen, Vereinen und/oder Gruppierungen eines Stadtteiles oder einer Ortschaft im Bezirk bestellen, die nicht zugleich Vertreter*innen politischer Parteien oder Wählergruppierung sind.
  • Im Rahmen der vom Rat beschlossenen Erstellung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung soll die neue Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke unter Beteiligung der Mitglieder der Bezirksausschüsse und der Bürger*innen evaluiert und offen diskutiert werden. Dabei ist auch zu diskutieren, ob und inwieweit den Bezirksausschüssen Haushaltsmittel zur Erledigung ihrer Aufgaben bereitgestellt werden.

Über den Stand des Verfahrens soll kontinuierlich in den Bezirksausschüssen berichtet werden, dem Rat bis spätestens Ende 2022.

  • Der Rat beauftragt die Verwaltung, die durch die Ausweitung der Anzahl der Bezirksausschüsse voraussichtlich entstehenden Kosten für Sachmittel, Personal und mandatsbezogene Entschädigungsleistungen zu ermitteln und die Finanzierung im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 durch einen Veränderungsnachweis zum Haushalts- beziehungsweise Stellenplan sicherzustellen.
  • Die jährliche Bürger*innenversammlung mit dem Bürgermeister in Uedesheim bleibt bestehen, um weiterhin allen Bürger*innen in Uedesheim die Gelegenheit bieten, sich über den aktuellen Stand der Beratungen und die Arbeitsschwerpunkte des Bezirksausschusses zu ihrem Ortsteil zu informieren.

Begründung:

Bezirksausschüsse sind wichtige Gremien zur lokalen Interessensvertretung der Menschen vor Ort. In ihnen wird über alle Themen beraten, die das Leben der Menschen in den jeweiligen Stadtteilen eines Bezirks direkt betreffen. Aktuell gibt es allerdings nur für die Stadtteile Holzheim, Grefrath, Norf, Derikum, Elvekum, Schlicherum, Rosellen, Rosellerheide, Neuenbaum, Allerheiligen und Uedesheim insgesamt vier Bezirksausschüsse. Somit sind rund 130.000 Neusser*innen in zahlreichen Stadtteilen nicht in einem Bezirksausschuss repräsentiert.

Der heutige Zuschnitt der vorhandenen Bezirksausschüsse resultiert größtenteils aus den kommunalen Gebietsreformen. Knapp 45 Jahre nach Abschluss der letzten kommunalen Gebietsreform sehen wir nun die Zeit für eine Weiterentwicklung gekommen. Wir möchten es allen Neusser*innen durch die flächendeckende Einführung von Bezirksausschüssen ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres eigenen Stadtteils mitzuwirken.

Unser Ziel ist dabei die Einrichtung von möglichst gleich großen Bezirken im Neusser Stadtgebiet. Die Anzahl der Bezirke muss dabei überschaubar bleiben. Aufgrund der oben genannten Überlegungen wäre eine Einteilung des Stadtgebietes in fünf Bezirke eine denkbare Variante gewesen. Gleichzeitig wollen wir die Bürger*innen auf dem Weg der flächendeckenden Einführung von Bezirksausschüssen mitnehmen. Daher sollten bestehende Strukturen möglichst behutsam reformiert werden.

Auch die geltende Rechtslage engt den Spielraum deutlich ein. Demnach setzen sich die Bezirksausschüsse gemäß den Wahlergebnissen in den entsprechenden Wahlbezirken zusammen. Dies betrifft vor allem den Stadtteil Grimlinghausen. Dieser kann aufgrund des am 20. Februar 2020 einstimmig beschlossenen Zuschnitts der Wahlbezirke keinen eigenständigen Bezirksausschuss bilden. Erforderlich dafür wäre ein Beschluss zur Einrichtung eines Bezirksausschusses Grimlinghausen vor der Kommunalwahl gewesen. Dann hätte die Verwaltung die Stimmbezirke so einrichten können, dass ein Wahlergebnis der Bürger*innen aus Grimlinghausen ermittelt wird. Grimlinghausen bildet allerdings einen eigenen Wahlbezirk und je einen Wahlbezirk mit Gnadental, Erfttal und Uedesheim.

Die genannten Überlegungen führen uns zu dem in diesem Antrag vorgeschlagenen Zuschnitt von Bezirken. Dazu findet sich als Anlage zu diesem Antrag auch ein entsprechender Entwurf für die Gebietskarte als Anlage 1 zu §2 der Hauptsatzung. Dieser sollte dabei nicht wieder 45 Jahre bestehen. Wir wollen den Zuschnitt auch unter Beteiligung der Bürger*innen evaluieren. Dabei soll auch diskutiert werden, ob ab der nächsten Wahlperiode ein Zuschnitt mit nur fünf Bezirken möglich ist.

Um die deutlich größere Einwohnerzahl in den Bezirken Stadtmitte (I) und Nordstadt (II) auszugleichen, sollen die beiden zugehörigen Bezirksausschüsse sich in der Anzahl der ordentlichen Mitglieder unterscheiden. Abweichend von der bisherigen Größe von Bezirksausschüssen (17 ordentliche Mitglieder) sollen die Bezirksausschüsse für Stadtmitte und Nordstadt daher aus 25 ordentlichen Mitgliedern gebildet werden.

Außerdem wollen wir die Arbeit der Bezirksausschüsse stärken. Sie sollen zukünftig erstmals ein eigenes Budget erhalten, mit dem sie kleinere ortsbezogene Maßnahmen eigenständig und ohne Einbeziehung des Stadtrates umsetzen können. Die Verwaltung soll dafür zeitnah eine entsprechende Grundlage schaffen.

Neben der Einrichtung von Bezirksausschüssen ist uns die unmittelbare Bürger*innenbeteiligung wichtig. Deshalb sollen bereits etablierte Formen der Bürger*innenbeteiligung, wie zum Beispiel die jährlich stattfindende Bürger*innenversammlung in Uedesheim mit dem Bürgermeister weiterhin stattfinden und im Rahmen der vom Rat bereits beschlossenen Erstellung eines Leitbildes für Bürgerbeteiligung evaluiert werden.

Zudem wollen wir die Bürger*innen in den Bezirksausschüssen stärker beteiligen. Für jeden Stadtteil soll eine*n Vertreter*in einer örtlichen Organisation – beispielsweise von Heimatverein oder Stadtteilkonferenz als beratendes Mitglied an den Sitzungen des zugehörigen Bezirksausschusses teilnehmen und sich somit stärker als bisher einbringen können.

Arno Jansen
Fraktionsvorsitzender
Michael Klinkicht
Fraktionsvorsitzender
Carsten Thiel
Fraktionsvorsitzender