Mittagessen für arme Kinder sicherstellen!

GRÜNE Neuss fordern Bürgermeister Breuer zum Handeln auf

Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass für Kinder, die nach dem Bildungs- und Teilhabepakt (BuT) anspruchsberechtigt sind, die Kosten für das Mittagessen während der Corona-Pandemie erstattet werden. Über diese Erstattungsmöglichkeit hätte die Stadt Neuss informieren müssen. Dieser Verpflichtung ist sie jedoch nicht nachgekommen. Die GRÜNEN fordern den Bürgermeister daher zur Umsetzung des Gesetzes auf und erwarten einen Bericht zur Sachlage in der ersten Sitzung des Sozialausschusses in der neuen Legislaturperiode.

Normalerweise würden Kinder aus einkommensschwachen Familien in Schulen und Kitas mit kostenlosem Mittagessen versorgt. Auch während der Corona-Pandemie, wo Kitas und Schulen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind, ist diese Versorgung gesetzlich geregelt. In Neuss kam man diesem aber bislang nicht nach. Die GRÜNEN Neuss fordern daher den Bürgermeister persönlich zur Umsetzung auf.

„Unfassbar!“ Susanne Benary, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN, ist bestürzt, als sie von Ihrer Kollegin Angela Stein-Ulrich, Abgeordnete und sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Kreistag, erfährt, dass die Städte des Rhein-Kreises bislang dem Gesetz zur Mittagsverpflegung nicht nachgekommen seien – darunter auch Neuss. „Gerade Kinder aus einkommensschwachen Familien sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Nun fiel auch noch ihr Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen zur Bildung und Teilhabe in puncto Mittagessen einfach ersatzlos weg. Dabei ist dies ein wesentlicher Bestandteil ihrer materiellen Existenzsicherung!“, stellt Benary fest.

Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab 16.03.2020 hatten Kinder keine Möglichkeit mehr, an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilzunehmen. Familien, die zusätzlich zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Kita- und Schulschließungen betroffen sind, leiden besonders unter den Folgen der Pandemie. Die Mehrkosten, die durch den Wegfall der Mittagsverpflegung anfielen, sind für einkommens-schwache Eltern nur schwer aufzubringen. Die grüne Bundestagsfraktion hat daher im April bereits beantragt, einen Pauschalbetrag von 60 Euro zusätzlich pro Monat auszuzahlen. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat es letztlich jedoch gesetzlich so geregelt, dass zumindest die Kosten zur Mittagsverpflegung im Rahmen des BuT-Paketes übernommen werden können, wenn dieses Mittagessen dezentral angeboten wird. Auch Gutscheine für den Kauf von Lebensmitteln können ausgegeben werden. Das sogenannte Sozialschutz-Paket II trat am 20.05.2020 in Kraft und wurde mit dem Erlass vom 28.05.2020 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW noch einmal konkretisiert.

Neuss sowie alle weiteren Kommunen und das Jobcenter wurden daraufhin vom Rhein-Kreis Neuss informiert. 

Die Stadt Neuss hätte dafür Sorge tragen müssen, dass diese Information auch an die Anspruchsberechtigten weitergeleitet wird, damit diese die Leistung in Anspruch nehmen können, die einfach so weggefallen ist. Ihrer Aufklärungspflicht kam die Stadt allerdings nicht nach. Auch für Ratskollegin Jenny Olpen völlig unverständlich: „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass bis heute die Betroffenen nicht über ihre Rechte aufgeklärt und informiert wurden. Unsere Stadt ist für SGB XII-Leistungen sowie für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig und hat daher eine gesetzlich vorgeschriebene Auskunfts- und Beratungspflicht, der sie aber bislang nicht nachgekommen ist.“

In einem Antrag fordert die Fraktion der GRÜNEN in Neuss daher Bürgermeister Breuer persönlich zur sofortigen Umsetzung des Gesetzes auf. „Essen ist existenziell. Die Mittagsverpflegung für arme Kinder muss endlich sichergestellt sein, gerade vor einer drohenden weiteren Pandemie-Welle“, fordert die GRÜNEN-Stadtverordnete Benary.