Gesellschafterversammlung der City-Parkhaus GmbH transparenter gestalten

Gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 28.09.2018:

1. Der Rat der Stadt Neuss beruft die Mitglieder des Beteiligungsausschusses und den Bürgermeister als Mitglieder der Gesellschafterversammlung der City-Parkhaus GmbH. Stellvertretende Mitglieder des Beteiligungsausschusses sind stellvertretende Mitglieder der Gesellschafterversammlung.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung eines Aufsichtsgremium für die City-Parkhaus GmbH aufgrund der Größe, der Aufgaben und der Bedeutung des Unternehmens im Sinne des Neusser Transparenz- und Steuerungskodex als empfehlenswert erscheint oder mit Verweis auf die entsprechende Ausnahmeregelung verzichtet werden kann.

Begründung:

Nach dem Ratsbeschluss vom 28.10.1983 ist der Vertreter der Stadt Neuss in der Gesellschafterversammlung der City-Parkhaus GmbH der Bürgermeister. Diese Regelung entspricht nicht mehr der im Neusser Transparenz- und Steuerungskodex festgelegten Regelung, dass die Mitglieder des für die Beteiligungen der Stadt zuständigen Ausschusses die Stadt Neuss in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsunternehmen, an denen die Stadt unmittelbar beteiligt ist, vertreten (Teil II, 1.3 NTSK). Entsprechend schlagen die Antragssteller eine Änderung der Beschlusslage vor, um dem Neusser Transparenz- und Steuerungskodex nachzukommen und eine Vereinheitlichung im Sinne der Transparenz und demokratischen Kontrolle vorzunehmen.

Den ebenfalls im Neusser Transparenz- und Steuerungskodex festgelegten Grundsatz, dass für jedes Beteiligungsunternehmen ein Aufsichts- oder Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium gebildet werden soll, sehen wir mit Verweis auf die Ausnahmeregelung nach Teil III, 6. NTSK als nicht notwendig an, stellen dies aber zur Diskussion.