Evaluation Antikorruptionsmaßnahmen

Gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 28.09.2018:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Neuss noch 2018 

  • die Leitlinien der Korruptionsprävention und -bekämpfung in aktueller Fassung mitzuteilen (Änderungen sind dabei kenntlich zu machen),
  • das Antikorruptionskonzept in aktueller Fassung mitzuteilen (Änderungen sind dabei kenntlich zu machen),
  • die seit 2013 durchgeführten Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen mit Datum, Veranstaltungstitel, ggf. Referentinnen/Referenten und Teilnehmerzahl mitzuteilen, 
  • die bisherigen Verdachtsfälle mitzuteilen mit laufender Nummer, Datum des Ermittlungsbeginns, betroffenem Amt, betroffenen Vorschriften (z.B. § 331 StGB), Ergebnis und Datum des Verfahrensendes oder Zwischenergebnis. Bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft sind zudem mitzuteilen das Datum der Abgabe und an welche Staatsanwaltschaft die Abgabe erfolgte, das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und das Ergebnis oder Zwischenergebnis des Strafverfahrens.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine externe Evaluation der Arbeit des Referates für Antikorruption, der bisher genutzten Leitlinien der Korruptionsprävention und –bekämpfung und des Antikorruptionskonzepts vorzubereiten, um die Effektivität der Korruptionsbekämpfung und die Balance zu den Beschuldigtenrechten und den berechtigten Interessen der Mitarbeitenden sowie der Vertragspartner der Stadt Neuss zu untersuchen. Die Ausschreibung ist dem Rat vorzulegen. Die Auswahl eines Auftragnehmers trifft der Rat. Die benötigten Mittel sind für 2019 zu etatisieren.

Begründung:

Dem Rat wurde in seiner Sitzung vom 22. Februar 2013 durch Bürgermeister Herbert Napp das Antikorruptionskonzept der Stadt Neuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Fünf Jahre Antikorruptionskonzept bieten Anlass auszuwerten, welche Erfahrungen die Verwaltung gesammelt hat.

Das Antikorruptionskonzept sieht u.a. vor, dass der Antikorruptionsbeauftragte an die politischen Gremien berichtet und den Gefährdungsatlas fortschreibt (Antikorruptionskonzept Seiten 8 und 58, Punkt 2.3), dass er Leitlinien der Korruptionsprävention und -bekämpfung festlegt (Seite 58, Punkt 2.1), dass er das Antikorruptionskonzept fortschreibt (Seite 58, Punkt 2.2) und Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen durchführt (Seite 58, Punkt 2.5). Die Ergebnisse dieser Aufträge werden hier abgefragt.

Zudem soll die Effektivität der Korruptionsbekämpfung und die Balance zu den Beschuldigtenrechten und den berechtigten Interessen der Mitarbeitenden sowie der Vertragspartner der Stadt Neuss untersucht werden. In den vergangenen Jahren sind Verdachtsfälle öffentlich geworden, von denen teils bekannt ist, dass der Verdacht sich nicht erhärtete bzw. entkräftet wurde, anderenteils das Ergebnis unbekannt blieb. Soweit der Verwaltung die Ergebnisse bekannt sind, ist es erforderlich, hierüber Transparenz gegenüber dem Rat als Volksvertretung herzustellen.