Vertretung der Kindertagespflegepersonen in den JHA aufnehmen

Gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jugendhilfeausschuss am 19.06.2018:

1.) Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Aufnahme einer Vertretung der IG Kindertagespflege Neuss als beratendes Mitglied und bittet die Verwaltung, einen Ratsbeschluss gem. § 5 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Neuss vorzubereiten.

2.) Die Stadt Neuss gewährt der IG Kindertagespflege ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Gründungskostenzuschuss in Höhe von 500,- Euro. Die Kosten dafür sind aus dem Budget „Kindertagesbetreuung bei Einzelpersonen“ zu decken.

Begründung

Tagespflegepersonen spielen eine wichtige Rolle Bei der Betreuung von Kindern, insbesondere im U3-Alter. Ohne den vielfältigen Einsatz der Tagespflegepersonen könnte die Stadt Neuss den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht befriedigen. Nach dem Kinderbildungsgesetz ist die Betreuung bei Tagespflegepersonen der Betreuung in Einrichtungen gleichgestellt. Die Kindertagespflege zeichnet sich dadurch aus, dass sie – anders als die meisten anderen Leistungen im Bereich des SGB VIII – nicht durch gemeinnützige Verbände, sondern durch eine Vielzahl von einzelnen, eigenwirtschaftlich tätigen Personen erbracht wird. Als Konsequenz daraus gibt es bislang keine (politische) Vertretung.

Erfreulicherweise hat sich kürzlich eine Interessengemeinschaft der Tagespflegepersonen in Neuss gegründet, zu der bereits ein Sechstel aller in diesem Bereich tätigen gehört, Tendenz steigend. Die Interessengemeinschaft hatte sich vor allem zum Ziel gesetzt, für eine gleichbleibende und hohe Qualität der Betreuung zu sorgen und Anliegen der Kindertagespflege gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten. Der Jugendhilfeausschuss ist gut beraten, die Anliegen, Hinweise und Erfahrungen der Tagespflegepersonen in seine Arbeit einfließen zu lassen. Deshalb soll eine Vertretung der IG Kindertagespflege als beratendes Mitglied in den Ausschuss aufgenommen werden. Bei der Gründung und in der Startphase eines Vereins fallen typischerweise Kosten an, die noch nicht durch Beiträge gedeckt werden können, etwa für notwendige rechtliche Schritte oder Öffentlichkeitsarbeit. Nicht selten gehen die Gründer mit ihrem Privatvermögen in Vorleistung. Mit einem Zuschuss iHv 500 Euro als einmalige Anschubfinanzierung soll die Arbeit der IG Kindertagespflege gestärkt werden.