Neue Friedhofssatzung

Gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grünflächen am 20.06.2017:

Einige Neusser Bestatter, Friedhofsgärtner und Steinmetze haben uns gegenüber Aspekte der neuen Satzung angesprochen, die bei ihnen auf Kritik gestoßen sind.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, zu folgenden Punkten betreffend die neue Friedhofssatzung, Stellung zu nehmen bzw. einen Bericht zu erstatten:

  1. In § 9 Abs. 3 der neuen Satzung ist eine Nachweispflicht der Bestatter dafür verankert worden, dass die Stoffe der Kleidung der Leiche in einer Tiefe von 2m abgebaut werden.  Hier kritisieren die Bestatter, auf welche Weise sie nachweisen sollen, welche Stoffe sich in einer Tiefe von 2m wie abbauen lassen. Hierfür dürften ggf. vertiefte naturwissenschaftliche Kenntnisse erforderlich sein. Die Bestatter würden es begrüßen, wenn vielmehr die erlaubten Stoffe bzw. die verbotenen Stoffe in der Satzung aufgeführt sind, da dies einfacher bzw. auch praktikabler zu handhaben ist.  Bei der Abbaubarkeit von Überurnen stellt sich die Frage, wie mit Urnen aus Ton, also aus einem umweltfreundlichen Material umgegangen werden soll.
  2. In § 8 Abs. 3 S. 2 ist geregelt, dass Reservierungen bis spätestens 9.00 Uhr des folgenden Werktages schriftlich bestätigt werden müssen. Hier wird seitens der Bestatter kritisiert, dass dies die Arbeit der Bestatter unnötig bürokratisiert. Es müssten regelmäßig Absprachen mit mehreren  Personen, insbesondere Angehörigen und Seelsorgern innerhalb kürzester Zeit getroffen werden, um die Bestattung zu terminieren. Bislang sei es aus Sicht der Bestatter nicht zu Problemen bezüglich der Reservierungen von Bestattungen gekommen und es hätte ein gutes Miteinander gegeben.
  3. Es wird moniert, dass der Bestattungstermin um 12.15 Uhr gestrichen worden ist. Insoweit tauchen nun in der Praxis Probleme mit Messe bzw. Gottesdienstterminen auf. Dem Arbeitszeitgedanken der Mitarbeiter (ausreichende Pausen) könnte dadurch Rechnung getragen werden, dass nur ein städtischer Mitarbeiter für die Koordination der Grabstelle benötigt wird. Für den 12.15 Uhr Termin könnten private Sargträger von den Bestattern beauftragt werden.
  4. Auch das Problem mit der Wasserentnahme wurde angesprochen. Die Friedhofsgärtner würden das auf dem Friedhof verfügbare Wasser nur für die Pflege der Grabstätten des jeweiligen Friedhofs benutzen. Indes wäre es unpraktikabel, bei Pausen jedes Mal den Tank zunächst zu entleeren und dann wieder zu füllen. Hier sollte eine praktikable Lösung gefunden werden.
  5. Auch die Abfallbeseitigung ist angesprochen worden. Es geht den Friedhofsgärtnern nicht um eine kostenlose Entsorgung, sondern das Problem, den Abfall im Hinblick auf die Öffnungszeiten der Deponie zwischenlagern zu müssen. Hier würde eine Regelung im Hinblick auf eine Beseitigung auf dem Friedhof gegen Zahlung einer Gebühr (wie z. B. in Bielefeld) begrüßt.
  6. Des Weiteren sollte man sich Gedanken um die Zuwegung für ältere und Gehbehinderte zu den Gräbern machen, da es für Rollstühle und Rollatoren nicht unproblematisch sei, über die Wege auf dem Friedhof zu den Gräbern zu kommen.
  7. Die Steinmetze kritisieren, dass sie nach der neuen Satzung nun große und vor allem schwere Einfassungen zwischenlagern müssten, wofür sie keinen hinreichenden Platz haben.
  8. Hinsichtlich der Entfernung der Fundamente wird eine Entfernung durch die Stadt ggf. gegen Erhebung einer Gebühr gewünscht oder dies ggf. in die Kalkulation der Friedhofsgebühren einzubeziehen.