Überprüfung der Zuständigkeit und Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung der Kunstwerke im öffentlichen Raum

Antrag in der Sitzung des Kulturausschusses am 22.11.2016:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. darzustellen, in welchen Zuständigkeitsbereich der Verwaltung die einzelnen Kunstwerke im öffentlichen Raum in der Stadt Neuss gehören
  2. die Möglichkeiten und die Kosten der Instandsetzung darzustellen

Begründung

Im Kulturausschuss vom 5.9.2016 legte die Verwaltung eine Zustandserfassung der Kunstwerke im öffentlichen Raum vor. Diese enthält  zu jedem Kunstwerk eine Empfehlung zur Instandsetzung. Die Beschädigungen und Materialveränderungen können dazu führen, dass einzelne Kunstwerke unwiderruflich zerstört werden.

Da die Kunstwerke einen Wert darstellen, ist es notwendig, für einen Substanzerhalt zu sorgen. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Kunstwerke und der dazugehörige Bereich zukünftig gepflegt werden.

Zurzeit gibt es keine Zuständigkeiten in der Verwaltung, welchem Dezernat die einzelnen Kunstwerke zuzuordnen sind. Eine Feststellung der Zuständigkeiten ist auch im Hinblick auf die Mittelbereitstellung notwendig.