Antrag auf Überprüfung des Sehrohres auf dem Platz vor dem Romaneum

Antrag in der Sitzung des Kulturausschusses am 22.11.2016:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form das „Sehrohr“ so instandgesetzt und geschützt werden kann, dass weitere Beschädigungen ausgeschlossen werden.

Weiterhin soll geprüft werden, welche anderen Möglichkeiten der Sichtbarmachung/Präsentation der Bodenfunde es in dem Bereich gibt.

Begründung

Bei der Ausstattung des Platzes vor dem Romaneum sollte mit dem „Sehrohr“ eine Möglichkeiten geschaffen werden, einen Einblick auf die unterhalb des Platzniveaus befindlichen Mauerreste der römischen Herberge zu erhalten.

Die zur Abdeckung des Sehrohrs dienende Glasscheibe ist durch Gewalteinwirkung erheblich beschädigt worden. Da die Glasscheibe aus klimatechnischen Gründen nicht mit dem Metallrohr abschließt, ist es möglich, durch den Spalt Gegenstände hinunterzuwerfen, was eine Vermüllung zur Folge hat.

Andererseits gelangt auch Feuchtigkeit in die Grube, so dass die Funde der Korrosion ausgesetzt sind und somit zerstört werden. Hinzu kommt Vegetation, die ebenfalls zerstörerisch wirkt.

Bodenfunde, die überbaut sind, wie im Gebäude des Romaneums, sind vor Zerstörung geschützt. Bodenfunde, die mit Sand und Erde bedeckt sind, sind ebenso geschützt und können so erhalten bleiben.

Es ist also notwendig, die Mauerreste durch entsprechende bauliche Vorrichtungen zu schützen oder das Sehrohr abzubauen und die Grube zu verfüllen.