Flexible Betreuungszeiten ermöglichen

Antrag im Jugendhilfeausschuss am 9.3.16
Die Verwaltung wird beauftragt,

  • gemeinsam mit den Kita-Trägern den Bedarf an Betreuung in sogenannten „Randstunden“ (d.h. Stunden außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten) zu ermitteln
  • gemeinsam mit den Kita-Trägern Kriterien für ein
    e Ausweitung des Betreuungsangebotes zu entwickeln (z.B. Nähe zu bestimmten Betriebsstätten, Kitas in bestimmten Stadtteilen, Kitas besonderer Größenordnung),
  • eine Kostenschätzung für eine Ausweitung des Betreuungsangebotes vorzunehmen und – unter Inanspruchnahme des Bundesprogramm „KitaPlus“ – eine Finanzplanung vorzunehmen
  • einen Vorschlag zu unterbreiten, wie eine Ausweitung der Kita-Öffnungszeiten in die Kindergartenbedarfsplanung der kommenden Jahre aufgenommen werden kann.

Begründung

Inzwischen sind ca. 17 Prozent der Erwerbstätigen in Schichtarbeit tätig, Tendenz steigend. Diese berufstätigen Eltern brauchen flexible Betreuungsangebote. Wer etwa im Krankenhaus oder bei der Polizei arbeitet und Nachtdienst hat, dem sind Kitaöffnungszeiten zwischen 7 bis 17 Uhr nicht genug. Bislang gibt es nicht wenige Familien, die vor oder nach der Kita noch eine Tagespflegeperson buchen müssen oder auf provisorische oder wenig verlässliche Regelungen angewiesen sind. Mit den vorhandenen Ressourcen ist es offenkundig nicht möglich, eine Ausdehnung der Öffnungszeiten unter Beibehaltung der jetzigen Qualität zu finanzieren. Das Bundesprogramm „KitaPlus“ kann hier Abhilfe schaffen. Bis zum Jahr 2018 wird der Bund bis zu 100 Millionen Euro dafür in die Hand nehmen, die für konkrete Angebote oder aber für Investitionen, wie zum Beispiel die Ausstattung von Schlafräumen, Sachkosten und Ausgaben für Qualifizierungen, genutzt werden können.