Aufnahmeantrag in die AGFS (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW e.V.) vorbereiten

Roland Kehl
Roland Kehl Foto: WOI
Roland Kehl
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Sehr geehrter Herr Baum,

wir möchten Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung
am 18. März 2015 zu setzen.

Antrag: „Aufnahmeantrag in die AGFS (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW e.V.) vorbereiten“
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Aufnah-
me in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW
(AGFS) vorzubereiten und in der Sitzung des APS am 23.9.2015 eine Beschlussempfehlung vorzulegen.

Begründung
Die innerstädtische Mobilität ist in den letzten Jahren weiter angestiegen. Dabei kommt neben dem ÖPNV auch dem Radverkehr eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Verkehrs- und der Umweltprobleme zu.  In den letzten Jahren sind an zahlreichen Stellen der Stadt Verbesserung für den Radverkehr erzielt worden (weitere Öffnung der Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr, Verbesserung der Situation für Radfahrer im Bereich des Romaneums, im Bahnhofsumfeld u.a. .
Weitere Massnahmen, wie z.B. die Fortführung des Radweges am Kehlturm, Fahrradschutzstreifen bei Straßensanierungen werden die Situation für RadfahrerInnen verbessern und auch die Planung eines Radschnellweges, einer Radbrücke über den Hafeneingang und die Planung einer durchgängigen Radwegestrecke von Grimlinghausen in die Innenstadt gehen ebenfalls in die richtige Richtung. Die Liste ließe sich noch fortsetzen, z.B. mit Maßnahmen kleinerer Art, die ständig von der Verwaltung bei Umbaumaßnahmen realisiert werden.
Wegen der realisierten und geplanten Verbesserungen sehen wir den Zeitpunkt für gekommen, dass die Stadt Neuss die Aufnahme in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden in NRW e.V.“ (www.agfs-nrw.de) vorbereitet und beantragt. Die AGFS besteht seit über 20 Jahren und hat mittlerweile 71 Kommunen und Kreise, wie z.B. der Rhein-Kreis Neuss, Dormagen und Düsseldorf, aufgenommen.

Die Aufnahme setzt zwar die Erfüllung gewisser Kriterien voraus, erhebt aber nicht den Anspruch, dass für Radfahrer und Radfahrerinnen „ideale Bedingungen“ vor der Aufnahme herrschen müssen. Es muss erkennbar sein, dass das Radverkehrsnetz ausgebaut wird und dass andere Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Radfahrsituation geplant und umgesetzt werden. Die Aufnahme in die AGFS ist nicht nur eine Bestätigung des bisher Erreichten, sondern ist auch ein Ansporn, in den Bemühungen nicht nachzulassen. Außerdem bietet die AGFS durch Tipps, Beratung und Evaluation die Möglichkeit, Anregungen von außen und ein Vergleich mit anderen Kommunen zu bekommen. Wichtig ist auch, zu wissen, dass für manche Zuschüsse des Landes NRW (z.B. für Untersuchungen des Modal-Splits bezogen auf den Radverkehr) nur gewährt werden, wenn die Kommune Mitglied des AGFS ist.

Die Aufnahme in die AGFS ist ein wichtiges Marketinginstrument für eine Kommune und ein Baustein für ein menschen- und umweltfreundliches Profil einer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Koenemann

Vorsitzende der CDU Fraktion

 

Michael Klinkicht

Vorsitzender der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN