Entwicklung eines bau- und planungspolitischen Leitbildes für Neuss

Michael Giesen
Michael Giesen Foto: WOI
Michael Giesen
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Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Entwicklung und Definition eines bau- und planungspolitischen Leitbildes für die Stadt Neuss zu beginnen und regelmäßig über den Fortgang zu berichten. Ziel ist die Verabschiedung des Leitbildes in 2015. Dabei sollen die nachfolgenden Ziele und Perspektiven als Handlungsempfehlung und Grundlage für neue Entwicklungen auf städtischen Flächen sowie für Projekte der städtischen Tochterunternehmen dienen. Die Leitlinien sollen darüber hinaus auch Steuerungswirkung für private Investoren und Bauherren haben.

  1.  Der Anteil von gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnraum für Vorhaben auf städtischen Grundstücken sowie für Projekte der städtischen Tochterunternehmen soll bei 25 – 35 % abhängig von den konkreten Projektstrukturen betragen. Gleiches soll bei neu zu schaffendem Planungsrecht für Vorhaben Dritter ab einer noch zu definierenden Zahl von Wohneinheiten gelten
  2. Förderung von Innenentwicklungen vor Inanspruchnahme des unbebauten Freiraumes, Flächenrecycling und Baulückenaktivierung
  3. Durchgängige Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden
  4.  Energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes unter Bewahrung des baulichen Erbes
  5. Lokale ökologische und energetische Standards unter Berücksichtigung von Klimaschutzzielen.
    Hierzu zählen u.a. die Anlage von Gründächern, Fassadenbegrünungen und Grün- bzw. Baumanpflanzungen bei Straßen Um- und Neubauten sowie bei bestehenden Straßen. Ferner soll die Möglichkeit von Energieverbundsystemen und die Nutzung von Abwärme aus Industrieunternehmen einbezogen werden
  6. Entwicklung weiterer förderfähiger Klimaschutzansiedlungen sowie Förderung von Erneuerbaren Energien in neuen Bebauungsplänen
  7. Frühzeitige und direkte Beteiligung der Anwohner bei relevanten Vorhaben
  8. Integrierte Quartiersentwicklung bei sozialer und funktionaler Mischung sowie der Berücksichtigung von Pflegewohngemeinschaften
  9. Modulare Bauweise städtischer Gebäude wie Kitas, Schulen u. ä.
  10. Offene und transparente Wettbewerbs- und Vergabeverfahren unter Berücksichtigung sozialer Standards
  11. Wohnungsangebote für ältere Menschen in den ihnen vertrauten Stadtteilen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
  12. Verwendung gesundheitlich unbedenklicher und umweltfreundlicher Baustoffe in kommunalen Gebäuden
  13. Wandel im Bestand fördern: zum Beispiel „Junge Familien kaufen alte Häuser“
  14. Bestandsentwicklung vor Neubau, zum Beispiel durch Anpassung von alten Bebauungsplänen, Bebauungen in 2. Reihe oder durch den Ausbau eines Dachgeschosses bzw. eines zweiten Obergeschosses
  15. Bessere Vernetzung der Baugebiete und Stadtteile durch Ausbau von Straßen, Rad- und Fußwegen sowie Stärkung des ÖPNV. Anpassung des PKW-Stellplatzbedarfs bei Neubauten unter Einbeziehung von Fahrradabstellplätzen sowie Vorgaben zu Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern, Rollatoren und Kinderwagenin Mehrfamilienhäusern

Die Aufzählung umschreibt das Handlungsfeld und ist nicht abschließend; weitere Aspekte sollen bei der Konkretisierung durch die Verwaltung Eingang finden. Hierbei sind auch bereits praktizierte „Baulandmodelle“ anderer Kommunen wie beispielsweise in Münster und Köln in die Betrachtung mit einzubeziehen.
Begründung:
Durch seine Lage in der sich stark entwickelnden Rheinregion zwischen Düsseldorf und Köln hat Neuss derzeit eine hohe Nachfrage nach Flächen für Wohnen und Gewerbe. Dabei gilt es, die verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen sowie ökologischen Ansprüche mit den bereits vorhandenen Strukturen in Einklang zu bringen und zukünftige Entwicklungen qualitativ und quantitativ vorausschauend zu steuern. Eine verstärkte Bestands- und Innenentwicklung ist im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie einen schonenden und sparsamen Umgang mit den begrenzten Ressourcen vorrangig; dies nicht zuletzt auch wegen der hohen Herstellungs- und Folgekosten von neuer Infrastruktur. Unser Ziel ist es, die Bevölkerungszahl mittel- und langfristig bei mindestens 150.000 Einwohner zu stabilisieren. Durch die Formulierung und Umsetzung der bau- und planungspolitischen Ziele wird eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Neuss in den kommenden Jahren angestrebt. Diese soll neben einer sozial gerechten und sparsamen Bodennutzung für alle relevanten Bevölkerungsgruppen sowie für die am Planungs- und Baugeschehen Beteiligten einen verlässlichen und zukunftsorientierten Entwicklungsrahmen bilden.