Bestellung eines Gutachters zur Unternehmensbewertung und Due-Diligence-Prüfung der Kreiskrankenhäuser und des Lukaskrankenhauses

Gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ratssitzung am 16.03.2018:
Die Auswahlgruppe, die den Gutachter des Strukturgutachtens ausgewählt hat, wird beauftragt, dem Rat einen oder mehrere Gutachter zur Durchführung einer Unternehmensbewertung und einer Due-Diligence-Prüfung der Kreiskrankenhäuser und des Lukaskrankenhauses vorzuschlagen. Die Beauftragung des Gutachters soll gemeinsam mit dem Rhein-Kreis Neus erfolgen. Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, die Arbeitsgruppe bei der Suche nach einem Gutachter zu unterstützen.

Begründung

Das Strukturgutachten zur Gesundheitsvorsorge im Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss der ZEB/Trinovis hat eine Fusion des städtischen Lukaskrankenhauses mit den Kreiskrankenhäusern als beste und zukunftssicherste Option für die gesundheitliche Versorgung der Bürger und Bürgerinnen des Rhein-Kreises Neuss vorgeschlagen. Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss und der Stadtrat der Stadt Neuss haben sich dafür ausgesprochen Verhandlungen zu dieser Fusion aufzunehmen. Nach dem auch die Voranfrage beim Kartellamt zur Fusion positiv beschieden worden ist, sind wir der Auffassung, dass konkrete Verhandlungen zur Fusion aufgenommen werden müssen. Damit eine tragfähige Grundlage für diese Verhandlungen geschaffen wird, ist es erforderlich, dass eine Unternehmensbewertung sowohl der Kreiskrankenhäuser als auch des Lukaskrankenhaus durchgeführt wird. Außerdem bedarf es einer Due-Diligence-Prüfung der beiden Kreiskrankenhäuser, die die finanziellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen beider Krankenhäuser ermittelt.

Die Auswahl eines Gutachters für die Unternehmensbewertung und die Due-Diligence-Prüfung sollte von der Auswahlgruppe, die bereits den Gutachter des Strukturgutachtens ausgesucht hat, erfolgen. Die dort getroffene Auswahl sollte der vom Rat beauftragten Arbeitsgruppe zur Begleitung einer möglichen Zusammenarbeit des Lukaskrankenhauses mit den Kreiskrankenhäusern vorgestellt werden. Die Beauftragung des Gutachters erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Neuss.

Die Auswahl des Gutachters soll zusammen mit dem Rhein-Kreis Neuss erfolgen. Der Gutachter soll beide Krankenhäuser bewerten und für beide Krankenhäuser die Due-Diligence durchführen. Die Durchführung dieser Beratungen soll in gutem Einvernehmen mit dem Rhein-Kreis Neuss erfolgen.

Helga Könemann
Vorsitzende der CDU-Fraktion

Michael Klinkicht
Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN